Von der Primarschule in die Oberstufe

Der Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe erfolgt auf Basis einer Empfehlung durch die Klassenlehrperson. Die Empfehlung stützt sich auf den Zwischenbericht der 6. Klasse bzw. auf das Beurteilungsdossier. Gestützt auf die Dokumente im Beurteilungsdossier erklärt und begründet die Klassenlehrperson ihre Übertrittsempfehlung gegenüber den Eltern.

Für den Übertritt in die Bezirksschule werden Schülerinnen und Schüler empfohlen, die aufgrund der Beurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse in den Kernfächern gute bis sehr gute und in den Erweiterungsfächer überwiegend gute Leistungen aufweisen. Zudem haben sich die Schülerinnen und Schüler bezüglich Selbständigkeit, Problemlösefähigkeit und Auffassungsgabe besonders auszuzeichnen und es hat eine günstige Entwicklungsprognose für den Verbleib in der Bezirksschule vorzuliegen.

Für den Übertritt in die Sekundarschule werden Schülerinnen und Schüler empfohlen, die aufgrund der Beurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse in den Kernfächern überwiegend gute und in den Erweiterungsfächer überwiegend genügende bis gute Leistungen aufweisen. Die Schülerinnen und Schüler haben sich zudem bezüglich Selbständigkeit, Problemlösefähigkeit und Auffassungsgabe auszuzeichnen und es hat eine günstige Entwicklungsprognose vorzuliegen.

Für den Übertritt in die Realschule werden Schülerinnen und Schüler empfohlen, die aufgrund der Beurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse in den Kern- und Erweiterungsfächer überwiegend genügende Leistungen aufweisen.

Im Laufe des zweiten Semesters der 5. Klasse sowie des ersten Semesters der 6. Klasse informiert die Klassenlehrperson die Eltern und die Schülerin / den Schüler mündlich oder schriftlich über den Leistungsstand und die Lernfortschritte der Schülerin / des Schülers. Dabei zeigt die Lehrperson auch auf, auf welchen Oberstufentyp die Leistungen der Schülerin / des Schülers tendenziell am ehesten hindeuten und inwiefern Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Unterrichts bestehen. Falls die Information schriftlich erfolgt, kann von den Eltern oder von der Schülerin / dem Schüler ein vertiefendes Gespräch verlangt werden.

In der 6. Klasse führt die Klassenlehrperson spätestens im Zeitraum Februar bis April das Übertrittsgespräch mit den Eltern und der Schülerin / dem Schüler.

Die Klassenlehrperson und die Eltern sowie die Schülerin / der Schüler halten anlässlich des Übertrittsgesprächs schriftlich fest, ob sie sich bezüglich des Übertritts einig sind. Kommt keine Einigung zustande und können die Differenzen in weiteren Gesprächen mit den Beteiligten (Eltern, Klassenlehrperson, Schülerin/Schüler) nicht bereinigt werden, entscheidet die zuständige Stelle der Gemeinde über die Zuweisung. Vor diesem Entscheid haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Argumente bei der zuständigen Stelle darzulegen (rechtliches Gehör). Der Laufbahnentscheid inklusive Rechtsmittelbelehrung wird den Eltern und der Schülerin / dem Schüler anschliessend von der für den Entscheid zuständigen Stelle der Gemeinde schriftlich zugestellt. Die Eltern und die Schülerin / der Schüler haben die Möglichkeit, gegen diesen Entscheid innert 30 Tagen ab Zustellung beim Schulrat des Bezirks Beschwerde zu erheben.

Hinweis betreffend Zuständigkeit für Laufbahnentscheide: Der Gemeinderat trägt die Gesamtverantwortung für die Schule. Beschwerdefähige schulische Entscheide, wie zum Beispiel Laufbahnentscheide, kann der Gemeinderat an ein Gemeinderatsmitglied oder an die Schulleitung delegieren. Jede Gemeinde definiert in einem Reglement, welche Stelle für das Fällen beschwerdefähiger schulischer Entscheide zuständig ist.