Schularzt

Schulärztlicher Dienst

Jede öffentliche und private Schule verfügt über eine Schulärztin oder einen Schularzt. Sie oder er berät Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern zu schulrelevanten Gesundheitsthemen und steht den Schulen bei Fragen zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie für epidemiologische Massnahmen, insbesondere Impfungen, zur Verfügung. Ziel des schulärztlichen Diensts ist, dass sich Schülerinnen und Schüler gesund entwickeln können.

Schularzt der Schule Oberrohrdorf

Aktuell verfügen wir über keinen Schularzt.

Impfungen

Die Schulimpfungen werden im Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales vom Impfdienst der Lungenliga Aargau in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt. Im Zweijahreszyklus können Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Primarschulklasse kostenlos nach Einverständnis der Eltern geimpft werden.

Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum finden im Kanton Aargau im Kindergarten ärztliche Vorsorgeuntersuchungen statt. Sie sind für alle Kinder obligatorisch.

  • Die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt in der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen.

Durchführung

Die Vorsorgeuntersuchung wird von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. vom eigenen Kinder- oder Hausarzt. Kinder, die bis zur kommunizierten Frist keine Untersuchung vorgenommen haben, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt untersucht.

Kosten

Die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten wird via TARMED über die Krankenkassen abgerechnet (ausgenommen Selbstbehalt).

Quelle: BKS, Ablauf der ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (PDF, 2 Seiten, 398 KB)

Umfang der schulärztlichen Untersuchung Departement für Gesundheit und Soziales (BKS) / Quelle: Departement für Gesundheit und Soziales (BKS)

  • Kurze Erhebung der Krankengeschichte
  • Messung der Grösse und des Gewichts
  • Untersuchung des Sehens (Fernvisus, Stereosehen) und Hörens (Audiometrie)
  • Beurteilung der Motorik (Grobmotorik, Feinmotorik, Graphomotorik)
  • Beurteilung der Sprachentwicklung, falls nicht bereits logopädisch abgeklärt
  • Allgemeiner Eindruck der Entwicklung (Konzentration, Ausdauer, Verhalten)
  • Die Kontrolle der Impfungen wird anlässlich eines separaten Termines zusammen mit der aarg. Lungenliga durchgeführt.

Was tun wenn Ihr Kind krank ist?

Kranke Kinder sollen vor Schulbeginn in der Schule abgemeldet werden. Die Meldung erfolgt via Klapp an die Klassenlehrperson. Wir bitten Sie, kranke Kinder zu Hause zu behalten und erst nach einem Tag beschwerde- und fieberfrei wieder in die Schule zu schicken. Wenn die Krankheit des Kindes länger als zwei Wochen dauert, muss ein ärztliches Attest an die Klassenlehrperson eingereicht werden. Die Klassenlehrperson kann in Absprache mit der Schulleitung auch vorher Zeugnis einfordern.

Für bestimmte Infektionskrankheiten gelten spezielle Richtlinien bezüglich Schulausschluss. Diese entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz (VKS).